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Tschechische Republik (Tschechoslowakei) Flaggenkarte

Karten der Flagge der Tschechischen Republik (Tschechoslowakei)

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Der Autor der Flagge der Tschechischen Republik (Tschechoslowakei) ist Jaroslav Kursa (1875-1950), ein Archivar des Innenministeriums, als der ursprüngliche Autor des derzeitigen Flaggenbildes. Die Flagge enthält rote und weiße Farben, die vom alten böhmischen Wappen abgeleitet sind; da die Flagge fast identisch mit der polnischen Flagge war und die gleichen Farben wie die österreichische Flagge hatte, wurde 1920 ein blauer Keil hinzugefügt (die Version ohne den Keil ist identisch mit der Flagge von Böhmen). Die Flagge der Tschechischen Republik (Tschechoslowakei) wurde am 30. März 1920 von der Nationalversammlung der Tschechoslowakei (ČSR) offiziell angenommen. Seitdem wurde sie ununterbrochen verwendet, mit Ausnahme der Jahre der Besatzung im Zweiten Weltkrieg. Während des Prager Frühlings (1968) und der Samtenen Revolution (1989) diente die Flagge als vorherrschendes Symbol der nationalen Einheit, wie sie in der Flaggenkarte der Tschechischen Republik (Tschechoslowakei) erwähnt wird.

Die Nationalflagge der Tschechischen Republik (Tschechoslowakei) (tschechisch: státní vlajka České republiky) ist dieselbe wie die Flagge der ehemaligen Tschechoslowakei. Nach der Auflösung der Tschechoslowakei behielt die Tschechische Republik die tschechoslowakische Flagge bei, während die Slowakische Republik ihre eigene Flagge übernahm. Die erste Flagge der Tschechoslowakei basierte auf dem Wappen und war weiß über rot. Sie war identisch mit der Flagge Polens, weshalb ein blaues Dreieck am Hisspunkt hinzugefügt wurde. Die Flagge wurde 1939 von den Nazis verboten, und es wurde eine horizontale Trikolore aus Weiß, Rot und Blau durchgesetzt, wie sie in der Flaggenkarte der Tschechischen Republik (Tschechoslowakei) dargestellt ist. Die ursprüngliche Flagge wurde 1945 wiederhergestellt. Als sich die Tschechische Republik (Tschechoslowakei) und die Slowakische Republik 1993 trennten, nahmen die Tschechen eine Flagge an, die mit der ehemaligen Flagge der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik identisch war, was einen direkten Verstoß gegen das Verfassungsgesetz darstellt, das die Verwendung ehemaliger föderaler Symbole durch die beiden Nachfolgestaaten ausdrücklich verbietet.

Im Jahr 1990 jedoch, als die Verfassung der Tschechischen Republik (Tschechoslowakei) und der Slowakischen Föderativen Republik in Arbeit war, führten sowohl der tschechische als auch der slowakische Nationalrat (CNR in seinem Gesetz Nr. 67/1990 Sb., SNC in seinem Gesetz Nr. 50/1990 Sb.) die Nationalflaggen der beiden Teilrepubliken ein, so dass jede die Kontinuität der ursprünglichen Symbole der Länder aufnahm. So führte die Tschechische Republik (Tschechoslowakei) ihre Nationalflagge ein, die aus zwei gleich breiten Streifen besteht, einem unteren roten und einem oberen weißen, wobei das Verhältnis von Breite zu Länge 2:3 beträgt. Das gleiche Verhältnis von 2:3 wurde für die Nationalflagge der Slowakischen Republik festgelegt, die aus drei gleich breiten horizontalen Streifen besteht, die wie folgt angeordnet sind: oben - weiß, in der Mitte - blau, unten - rot, wie Sie auf der Flaggenkarte der Tschechischen Republik (Tschechoslowakei) sehen können.